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Handelsregisteranmeldung: Erlöschen der Prokura - Muster
Handelsregisteranmeldung: Erlöschen der Prokura - Muster
Das Erlöschen der Prokura muss vom Vorstand einer AG zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. In der Handelsregisteranmeldung ist der Vor- und Nachname des Prokuristen zu bennen sowie ggfls. das Datum zu dem die Prokura erlischt (soweit sie nicht mit sofortiger Wirkung erlöschen soll). Die Anmeldung zum Handelsregister bedarf der öffentlichen Beglaubigung des zuständigen Notars
Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: